DIE ERBRECHTPROFIS

Dr. Schmel – Notar · Fachanwälte · Rechtsanwälte

Nach dem Tode eines Angehörigen stellen sich viele Fragen: Ob bei der Vollstreckung eines Testaments, als Teil einer Erbengemeinschaft oder wenn Pflichtteilsansprüche geltend gemacht bzw. abgewehrt werden müssen. Wir bieten mit dieser Seite eine Hilfestellung für alle Herausforderungen des Erbens und Vererbens: Von den ersten Schritten nach einem Todesfall über die Abwicklung eines Nachlasses bis hin zu den einzelnen Rechten und Pflichten von Erben – wir unterstützen Sie mit Engagement und höchster Qualifikation. Sie finden auf unserer Webseite wertvolle Informationen, Hintergründe und interessante Videos, die bei allen Fragen rund um das Thema Erbrecht weiterhelfen.

Neuer FAQ-Bereich: Sie Fragen – unsere Experten antworten

Uns erreichen täglich Fragen rund ums Thema Erbrecht. Viele dieser Fragen haben wir schon auf unserer neuen Fragen & Antworten-Seite beantwortet. Schauen Sie vorbei und stellen Sie unseren Experten Ihre Fragen – wir antworten Ihnen garantiert schnell und verständlich!

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Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge tritt dann ein, wenn jemand verstirbt und kein Testament und keinen Erbvertrag errichtet hat, in dem die Erbfolge anders geregelt ist (sogenannte gewillkürte Erbfolge). Der oder die Erben werden – genau wie die gewillkürten Erben – Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Dies bedeutet, dass sie in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintreten. Gesetzliche Erben sind einerseits Verwandte (Verwandtenerbrecht) nach genau festgelegten Regeln, andererseits der jeweilige Ehepartner oder Lebenspartner.

Form des Testaments

Will man die gesetzliche Erbfolge ändern, kann man dies durch Errichtung eines Testamentes, entweder für sich allein oder gemeinsam mit seinem Ehepartner. Diese Arten von Testament können durch einen Notar beurkundet oder selbst erstellt werden. Errichtet man ein Testament selbst, muss es selbst mit der Hand geschrieben und unterzeichnet sein, bei Ehepartnern muss ein Ehepartner mit der Hand schreiben und beide unterzeichnen. Ein Datum sollte unbedingt dabei stehen. Erbverträge können nur bei einem Notar errichtet werden.

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist die Mindestbeteiligung des Ehegatten und bestimmter naher Verwandter am Nachlass eines Verstorbenen. Es handelt sich beim Pflichtteilsanspruch nicht um eine Beteiligung am Nachlass selbst, also nicht um eine Miterbenstellung, sondern nur um einen Zahlungsanspruch gegen den oder die Erben. Der Pflichtteilsanspruch steht dem Ehegatten und bestimmten Verwandten des Verstorbenen in gerader Linie zu. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs entspricht dem Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, welcher dem Pflichtteilsberechtigten ohne das ihn benachteiligende Testament zufallen würde.

Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines bestimmten Gegenstands in einem Testament oder Erbvertrag. Anders als der Erbe erwirbt der Vermächtnisnehmer diesen Gegenstand jedoch nicht direkt mit dem Todesfall, sondern er erhält nur einen Anspruch auf Herausgabe und Übereignung bzw. Auszahlung, den der oder die Erben dann erfüllen müssen. Auch einem Erben kann jedoch neben seinem Erbteil ein Vermächtnis zufallen, man spricht dann von einem Vorausvermächtnis.

Die Erbrecht-Experten der Kanzlei Schmel:

Die Erbrechtprofis stellen sich vor:

Die Kanzlei Dr. Schmel besteht als größte Rechtsanwaltskanzlei Bremerhavens bereits seit über 25 Jahren. Wir sind in allen Rechtsfragen immer für unsere Mandanten da, vor allem im Bereich des Erbens und Vererbens. Neben Vortragsreihen in der Region bieten wir Streitbeilegungen und Gestaltungen im Erbrecht. Einen kleinen Überblick über die Kernprobleme und Hürden der richtigen Vorsorge möchten wir Ihnen mit dieser Seite geben.

Ihre Dr. Jur. Walter Schmel und Renke Havekost von der Kanzlei Dr. Schmel Notare Fachanwälte Rechtsanwälte

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